Selbst gehostet vs. Cloud-Transkription

Transkription findet entweder auf fremder Infrastruktur statt oder auf deiner eigenen. Diese Seite benennt den Unterschied nüchtern (Datenstandort, DSGVO-Rollen, Lizenzierung, Betrieb), damit du entscheiden kannst, auf welche Seite der Linie deine Aufnahmen gehören.

Die beiden Modelle, nüchtern betrachtet

Cloud-Transkription ist ein Dienst: Du lädst eine Aufnahme hoch, der Anbieter verarbeitet sie auf seinen Servern, und der fertige Text kommt zurück. Der Anbieter betreibt Modelle, Speicher und Pipeline; du betreibst einen Browser.

Selbst gehostete Transkription dreht die Richtung um: Die Software kommt zu dir. Scriber wird auf deinem eigenen Server installiert; Aufnahmen, Transkripte, Zusammenfassungen und Protokolle werden vollständig innerhalb deiner Infrastruktur verarbeitet und gespeichert. Nichts wird irgendwohin hochgeladen, und Determin behält zu keinem Zeitpunkt eine Kopie.

Beide Modelle sind legitim. Welches das richtige ist, hängt davon ab, was in deinen Aufnahmen steckt, und davon, welche Regeln für deine Organisation gelten.

Der Vergleich

Die Tabelle vergleicht die Modelle als Modelle, nicht die Konditionen eines einzelnen Anbieters.

Cloud-TranskriptionSelbst gehostet (Scriber)
DatenstandortDie Server des Anbieters, in den Regionen, die er betreibt.Deine Server. Aufnahmen und Dokumente verlassen deine Infrastruktur nicht.
InternetabhängigkeitErforderlich. Jede Aufnahme geht über das Internet.Keine. Scriber läuft offline, auch in abgeschotteten Netzen.
DSGVO-Rolle (AVV)Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO: Du brauchst einen AVV, bei Übermittlung in Drittländer zusätzliche Garantien.Kein Auftragsverarbeiter erhält das Audio. Die Verarbeitung bleibt auf deinen Systemen, was deine DSGVO-Dokumentation vereinfacht.
BetriebDer Anbieter; du verwaltest Konten und Abrechnung.Deine IT, auf deiner Hardware. Installation und Konfiguration übernehmen wir zum Start.
LizenzierungMeist ein Abonnement oder eine Abrechnung pro Minute, die mit der Nutzung wächst.Lizenz pro Nutzer, gezählt wird nur, wer transkribiert. Die Nutzung auf eigener Hardware wird nicht gemessen.
Offline- und abgeschotteter BetriebNicht möglich. Der Dienst ist die Verbindung.Vollständig möglich; nichts in Scriber ruft nach draußen.

Wann die Cloud genügt

Enthalten deine Aufnahmen nichts Sensibles, gelten keine Vorgaben zum Datenstandort, und hat deine IT keine Kapazität für den Betrieb eines weiteren internen Dienstes, ist ein Cloud-Dienst schnell eingeführt: keine Hardware, keine Installation, nichts zu warten. Für ohnehin öffentliches Material, etwa Aufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, ist das oft der einfachste Weg.

Zu einem ehrlichen Vergleich gehört dieser Absatz. Selbst zu hosten lohnt sich dort, wo der Inhalt der Aufnahmen oder die Regeln darum den Upload selbst zum Problem machen.

Wann selbst gehostet die Antwort ist

Sobald Aufnahmen Berufsgeheimnisse, Gesundheitsdaten oder personenbezogene Daten mit vorgeschriebenem Speicherort enthalten, ist der Ort der Verarbeitung keine Geschmacksfrage mehr. Kanzleien können Mandantengespräche nicht hochladen; Einrichtungen des Gesundheitswesens dürfen Konsultationen nicht an Dritte geben; Behörden verantworten die Jurisdiktion, in der ihre Unterlagen liegen.

Dasselbe gilt, wo das Netz selbst geschlossen ist, und überall dort, wo Aufbewahrung und Löschung deinen eigenen Regeln folgen müssen statt denen eines Anbieters. Genau für diese Fälle ist Scriber gebaut: sprechergetrennte Transkripte, Zusammenfassungen und fertige Protokolle, erstellt dort, wo die Aufnahmen ohnehin liegen.

Häufig gestellte Fragen

Ist selbst gehostete Transkription schwerer zu betreiben als ein Cloud-Dienst?

Sie trägt die Verantwortung für einen weiteren Dienst auf deiner Infrastruktur, aber nicht den Aufwand, ihn zu bauen. Wir installieren und konfigurieren Scriber im Rahmen von Erstgespräch und Installation auf deinem Server; danach läuft es in deinem Netz wie jeder andere interne Dienst. Es gibt keine Pipeline zu entwickeln und nichts von Hand zu bedienen.

Was bedeutet Cloud-Transkription nach der DSGVO?

Mit dem Upload einer Aufnahme wird der Anbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO: Du brauchst einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bleibst für die Daten verantwortlich, und Übermittlungen in Drittländer brauchen eigene Garantien. Bei Scriber wird das Audio nur auf deinen eigenen Systemen verarbeitet; kein Auftragsverarbeiter erhält es. Was das für deinen konkreten Fall bedeutet, entscheidet deine Datenschutzbeauftragte oder dein Datenschutzbeauftragter.

Können wir in der Cloud-Demo beginnen und später on-premise wechseln?

Unter scriber.determin.de gibt es eine gehostete Demo für den ersten Eindruck. Sie ist eine Demo, nicht das Produkt: Vertrauliche Aufnahmen gehören in deine eigene Installation. Evaluierungen wechseln üblicherweise nach dem Erstgespräch auf eine Installation in deiner eigenen Infrastruktur.

Sprich beide Modelle mit uns durch

Sag uns, was in deinen Aufnahmen steckt, und wir sagen dir ehrlich, welches Modell passt.